Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

Wenn ein Mensch im Sterben liegt, steht natürlich immer die medizinische Versorgung im Vordergrund. Aber es gibt auch die Möglichkeit, den Pfarrer an das Sterbebett zu bitten, um den sterbenden Menschen ein kleines Stück zu begleiten, Ansprechpartner für die Angehörigen zu sein, oder auch im Familienkreis ein Hausabendmahl zu feiern.

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, können Sie sich Zeit lassen, um Abschied zu nehmen. In den nächsten Stunden und Tagen wird noch vielerlei auf Sie zukommen, was zu erledigen ist. Darum nehmen Sie sich jetzt erst einmal Zeit.

Dann sollten Sie einen Arzt/eine Ärztin benachrichtigen und ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens. Der Arzt/die Ärztin muss den Tod amtlich feststellen. Das Bestattungsinstitut wird Ihnen eine ganze Reihe von Aufgaben abnehmen. Dazu gehört die Benachrichtigung des Pfarrers. Selbstverständlich können Sie sich aber auch direkt an einen Pfarrer wenden, wenn Sie eine Aussegnung möchten. (Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass er nicht jederzeit verfügbar ist. Der Arbeitstag eines Pfarrers ist mit zahlreichen Terminen und Aufgaben reichlich gefüllt und nicht immer lässt sich etwas verschieben.)

Der Pfarrer wird auf alle Fälle auf Sie zukommen, um einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen auszumachen.

In diesem Gespräch wird es darum gehen, ein Stück Rückschau auf das Leben und Sterben des Verstorbenen zu halten; außerdem um die Gestaltung des Trauergottesdienstes. Dieses Gespräch ist auf alle Fälle ein seelsorgerliches Gespräch. Sie können deshalb auch Dinge zur Sprache bringen, von denen Sie nicht möchten, dass Sie Teil des Trauergottesdienstes werden. Der Pfarrer wird und muss darüber Verschwiegenheit bewahren, es kann aber Ihnen in dieser Situation durchaus eine Hilfe sein, Bedrückendes ausgesprochen zu haben. Und es hilft umgekehrt dem Seelsorger, die Situation richtig einzuschätzen. Je offener Sie in diesem Gespräch sein können, desto hilfreicher kann der Pfarrer auch die Trauerfeier gestalten.

Auch in der Zeit nach der Bestattung können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pfarrer wenden und um ein Gespräch bitten.

Lehnt die Kirche die Feuerbestattung ab?

Nein. Die evangelische Kirche akzeptiert Erd- und Feuerbestattung gleichermaßen. Wenn Sie möchten, begleitet Ihr Pfarrer Sie auch bei der Urnenbeisetzung.

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Im Unterschied zu einer gemeinsamen Trauung geht es bei einer Bestattung zunächst einmal um ein kirchliches Handeln an einer Person, die entweder evangelisch oder katholisch ist. Sind es mehr als eine Person und sind diese unterschiedlicher Konfession - zum Beispiel bei Katastrophen - gibt es auch ökumenische Trauergottesdienste.

Kann ein/e Angehörige(r) kirchlich bestattet werden, der/die nicht in der Kirche ist?

Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass der/die Verstorbene der Evangelischen Kirche angehörte. Ist jemand aus der Kirche ausgetreten und hat vor seinem/ihrem Tod nicht deutlich zu erkennen gegeben, dass er oder sie den Wunsch hat, wieder in die evangelische Kirche aufgenommen zu werden, so sollte diese Entscheidung auch von den Angehörigen respektiert werden.

Immer häufiger wird dann argumentiert, der/die Betreffende sei nur aus Geldgründen (soll heißen: ...und nicht aus inneren Beweggründen) ausgetreten. Demgegenüber muss aber festgehalten werden:

  • Wer aus der Kirche austritt, tritt damit auch aus einer Solidargemeinschaft aus und sollte sich deshalb darüber im Klaren sein, dass er oder sie auch keine Ansprüche ihr gegenüber erheben kann.
  • Wer aus der Kirche austritt, muss sich auch darüber im Klaren sein, dass er/sie dann eben nicht mehr kirchlich bestattet wird.
  • Wer aus der Kirche austritt, muss wissen - und dies auch entsprechend mit den Angehörigen absprechen - was er oder sie im Falle des eigenen Todes unter Umständen den Angehörigen damit antut.
  • Ein Kirchenaustritt ist ein Schritt, der aus eigener Verantwortung heraus gegangen wird und für dessen Folgen dementsprechend auch Verantwortung übernommen werden muss.

Die Ablehnung der kirchlichen Bestattung respektiert die getroffene Entscheidung des/der Verstorbenen. Wir bestatten aus diesen Gründen in der Regel niemanden, der/die nicht der Kirche angehört. 

Anders verhält es sich, wenn bekannt ist, dass der/die Verstorbene in die Kirche aufgenommen werden wollte. Auch wenn ein/e Verstorbene/r einer anderen christlichen Kirche angehörte, die Bestattung aber auf Wunsch durch einen evangelischen Pfarrer vorgenommen werden soll, etwa im Falle einer konfessionsverschiedenen Ehe, wird die kirchliche Bestattung nicht versagt werden. Wenn Sie als katholisches Gemeindeglied eine evangelische Beerdigung wünschen, ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten dem Pfarrer diesen Wunsch mitzuteilen. Ansonsten gebietet der Respekt vor dem Verstorbene eine andere Bestattung als die, die er/sie im Leben selbst durch seine Mitgliedschaft gewählt hat. Die Verantwortlichen der anderen Konfession werden aber in jedem Fall über diese Bestattung in Kenntnis gesetzt.

Die Ablehnung der kirchlichen Bestattung bedeutet nicht, dass der Pfarrer nicht für den notwendigen seelsorgerlichen Beistand, für Gespräche und Besuche bereitstünde.

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